Grunderwerbsteuer Breklum, Schleswig-Holstein 2026


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zuletzt aktualisiert: 2026-01-01 01:53:27

Grunderwerbsteuer in Breklum, Schleswig-Holstein

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wesentlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie in Breklum, Schleswig-Holstein, anfallen. Sie wird auf den Kaufpreis von Grundstücken und Immobilien erhoben und variiert je nach Bundesland. In Schleswig-Holstein beträgt der aktuelle Steuersatz 6,5%. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2014 und hat sich seitdem nicht verändert.

Historische Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein

Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals angepasst. Vor 2006 lag der Steuersatz bei 3,5%. Im Jahr 2007 wurde er auf 4,5% erhöht und 2008 auf 5%. Eine weitere Erhöhung fand 2012 statt, als der Satz auf 5,5% angehoben wurde. Schließlich wurde 2014 der aktuelle Steuersatz von 6,5% festgelegt.

Gründe für die Entwicklung

Die schrittweisen Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein spiegeln die Bemühungen des Landes wider, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese sind notwendig, um öffentliche Projekte zu finanzieren und das Haushaltsdefizit zu verringern. Breklum, als Teil Schleswig-Holsteins, ist von diesen Änderungen direkt betroffen.

Zukunftsperspektiven der Grunderwerbsteuer in Breklum

Die zukünftige Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Breklum wird maßgeblich von der wirtschaftlichen und politischen Lage in Schleswig-Holstein abhängen. Eine Erhöhung des Steuersatzes ist derzeit nicht geplant, könnte aber in Betracht gezogen werden, wenn das Land zusätzliche Einnahmen benötigt. Andererseits könnte eine Entlastung in Betracht gezogen werden, um den Immobilienmarkt zu stimulieren.

Ortsübliche Beispielrechnungen

Betrachten wir einige Beispielrechnungen für die Grunderwerbsteuer in Breklum:

Aktuelle Werte und Tabelle

Kaufpreis (EUR) Grunderwerbsteuer (6,5%) in EUR
200.000 13.000
350.000 22.750
500.000 32.500

Zusammenfassend ist die Grunderwerbsteuer in Breklum ein bedeutender Kostenfaktor beim Immobilienerwerb. Die historische Entwicklung zeigt eine Tendenz zur Erhöhung, die auch in Zukunft fortgesetzt werden könnte. Dennoch bleibt die konkrete Ausgestaltung der Steuerpolitik von wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen abhängig.